Zahnzusatzversicherung für die Zahnspange: was sie leistet
Der wichtigste Satz steht in jedem Vertrag: bereits angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen.
Eine Zahnzusatzversicherung kann einen erheblichen Teil der kieferorthopädischen Kosten tragen – wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurde. Genau daran scheitern die meisten Fälle.
Der Ausschluss, den alle übersehen
Nahezu jeder Tarif schließt Behandlungen aus, die bei Vertragsabschluss bereits angeraten, begonnen oder angekündigt waren. Der Satz des Zahnarztes „das sollte sich mal ein Kieferorthopäde ansehen“ kann dafür schon genügen. Wer die Versicherung abschließt, nachdem die Spange empfohlen wurde, zahlt Beiträge ohne Leistung.
Worauf beim Tarif zu achten ist
- Wartezeit: viele Tarife leisten erst nach acht Monaten bis zwei Jahren.
- Staffelung: in den ersten Jahren oft nur ein Höchstbetrag je Jahr.
- KIG-Bindung: manche Tarife leisten nur bei KIG 1 und 2, also genau dort, wo die Kasse nicht zahlt – andere schließen das aus.
- Altersgrenzen: häufig endet die Leistung für Kieferorthopädie mit 18 oder 21 Jahren.
- Erstattungssätze: 50, 80 oder 100 Prozent – und wovon: von den Gesamtkosten oder vom Eigenanteil.
Für Kinder
Der sinnvolle Zeitpunkt liegt lange vor dem ersten Termin beim Kieferorthopäden – im Kleinkindalter, wenn noch nichts absehbar ist. Das fühlt sich verfrüht an und ist der einzige Zeitpunkt, zu dem der Abschluss zuverlässig trägt.
Für Erwachsene
Viele Tarife schließen Kieferorthopädie bei Erwachsenen ganz aus. Wo sie enthalten ist, gelten dieselben Regeln – und dieselbe Falle mit der bereits angeratenen Behandlung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Fast jeder Tarif schließt bereits angeratene Behandlungen aus. Der Hinweis des Zahnarztes kann dafür genügen.
- Zu prüfen sind Wartezeit, jährliche Höchstbeträge, KIG-Bindung, Altersgrenzen und wovon der Erstattungssatz berechnet wird.
- Bei Kindern ist der sinnvolle Zeitpunkt das Kleinkindalter – lange bevor etwas absehbar ist.
- Viele Tarife schließen Kieferorthopädie bei Erwachsenen ganz aus.
Kurz beantwortet
Häufig gestellte Fragen
In aller Regel nicht. Die Behandlung gilt dann als angeraten und ist ausgeschlossen. Fragen Sie beim Anbieter schriftlich nach, bevor Sie abschließen – eine mündliche Auskunft hilft im Streitfall nicht.
Manche Tarife leisten gerade dann, wenn die gesetzliche Kasse nicht zahlt – also bei KIG 1 und 2. Andere leisten nur ergänzend zur Kassenleistung, also ab KIG 3. Das ist der Punkt, an dem sich Tarife am stärksten unterscheiden.
Wenn kieferorthopädische Leistungen eingeschlossen sind, meist ja – aber häufig gedeckelt. Reichen Sie den Kostenplan vor Behandlungsbeginn ein und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
Nach Ablauf der Wartezeit, die je nach Tarif acht Monate bis zwei Jahre beträgt. Manche Tarife verzichten auf sie – dann ist meist die Staffelung in den ersten Jahren umso strenger.