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Zahnlücke: wann sie bleibt und wann sie geschlossen wird

Eine Lücke zwischen den Schneidezähnen ist etwas anderes als eine Lücke, wo ein Zahn fehlt.

Der Begriff Zahnlücke meint zwei sehr verschiedene Dinge. Das Diastema ist der Abstand zwischen den beiden oberen Schneidezähnen bei sonst vollständigem Gebiss. Die Schaltlücke ist die Lücke dort, wo ein Zahn fehlt – angelegt oder verloren.

Das Diastema

Im Wechselgebiss ist eine Lücke zwischen den Schneidezähnen normal; sie schließt sich meist, wenn die Eckzähne durchbrechen und von außen Platz beanspruchen. Bleibt sie, steckt häufig ein kräftiges Lippenbändchen dahinter, das zwischen die Zähne zieht. Dann wird es gelöst – und die Lücke kieferorthopädisch geschlossen, sonst öffnet sie sich wieder.

Die Lücke, wo ein Zahn fehlt

Hier gibt es zwei Wege: die Lücke schließen, indem die Nachbarzähne kieferorthopädisch hineinbewegt werden. Oder sie offen halten und später mit Zahnersatz füllen. Was besser ist, hängt vom fehlenden Zahn ab, vom Alter, vom Platzangebot und davon, wie der Biss danach steht.

Wenn ein Zahn gar nicht angelegt ist

Am häufigsten fehlen die seitlichen oberen Schneidezähne oder die zweiten kleinen Backenzähne. Das fällt oft erst beim Röntgenbild auf. Die Entscheidung – schließen oder offen halten – sollte früh fallen, weil sie den ganzen Behandlungsweg bestimmt.

Die Verbindung zum Zahnersatz

Soll die Lücke später mit einem Implantat versorgt werden, muss der Platz kieferorthopädisch genau vorbereitet werden – zu eng, und das Implantat passt nicht; zu weit, und die Krone wirkt zu breit. Zur Implantatversorgung ausführlich beim Implantat-Berater.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zahnlücke meint zweierlei: den Abstand zwischen den Schneidezähnen (Diastema) und die Lücke, wo ein Zahn fehlt.
  • Im Wechselgebiss ist ein Diastema normal und schließt sich meist mit dem Durchbruch der Eckzähne.
  • Bleibt es, steckt oft ein kräftiges Lippenbändchen dahinter – das wird gelöst, und die Lücke wird geschlossen.
  • Bei fehlenden Zähnen gibt es zwei Wege: schließen oder offen halten und später versorgen. Die Entscheidung fällt früh.

Kurz beantwortet

Häufig gestellte Fragen

Im Wechselgebiss oft ja. Nach Abschluss des Zahnwechsels in der Regel nicht mehr – dann bleibt sie, wenn nichts geschieht.

Medizinisch meist nicht. Es ist eine ästhetische Entscheidung, und die gesetzliche Krankenkasse trägt sie in der Regel nicht. Anders liegt es, wenn die Lücke Teil eines größeren Befunds ist.

Die Nachbarzähne kippen mit der Zeit hinein, der Gegenzahn wächst in die Lücke hinein. Beides erschwert eine spätere Versorgung. Wer die Lücke offen halten will, braucht einen Platzhalter.

Beim seitlichen Schneidezahn lässt sich die Lücke oft elegant schließen, indem der Eckzahn an seine Stelle rückt und umgeformt wird. Bei Backenzähnen ist das Schließen aufwendiger. Die Entscheidung gehört zwischen Kieferorthopäden und Zahnarzt abgestimmt, nicht nacheinander getroffen.