Kieferorthopädie bei Kindern: wann der erste Termin sinnvoll ist
Im Wachstum lässt sich lenken, was später nur noch korrigiert werden kann.
Der günstigste Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Untersuchung liegt zwischen dem achten und neunten Lebensjahr. Dann stehen die bleibenden Schneidezähne und die ersten bleibenden Backenzähne, und man sieht, wohin die Entwicklung läuft – ohne dass das Wachstum schon abgeschlossen wäre.
Warum das Wachstum den Unterschied macht
Solange die Kiefer wachsen, lässt sich ihre Entwicklung beeinflussen. Ein schmaler Oberkiefer kann geweitet, ein zurückliegender Unterkiefer im Wachstum nach vorn gelenkt werden. Nach dem Wachstum geht beides nicht mehr – dann bleiben nur die Zahnstellung oder ein chirurgischer Eingriff.
Frühbehandlung: nicht die Regel
Eine Behandlung vor dem achten Lebensjahr ist die Ausnahme und hat klare Anlässe: ein Kreuzbiss, ein ausgeprägter Überbiss mit Verletzungsgefahr der oberen Schneidezähne, ein offener Biss durch Lutschgewohnheiten, oder Platzmangel, der einen bleibenden Zahn am Durchbruch hindert. Ohne solchen Anlass wartet man ab – eine frühe Behandlung ersetzt die spätere selten, sie kommt meist dazu.
Gewohnheiten wirken mit
Daumenlutschen und Schnuller formen den Kiefer, wenn sie über das dritte Lebensjahr hinaus bleiben. Dauernde Mundatmung – oft durch vergrößerte Rachenmandeln – verändert die Zungenlage und damit den Oberkiefer. Diese Ursachen abzustellen ist Teil der Behandlung, nicht ihr Vorspiel.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die erste Untersuchung passt mit acht bis neun Jahren – wenn die bleibenden Schneidezähne und die ersten Backenzähne stehen.
- Solange die Kiefer wachsen, lässt sich ihre Entwicklung lenken. Danach bleiben nur noch Zahnstellung oder Chirurgie.
- Eine Frühbehandlung braucht einen Anlass: Kreuzbiss, vorstehende Schneidezähne mit Verletzungsgefahr, offener Biss, durchbruchgestörte Zähne.
- Daumenlutschen, Schnuller über das dritte Lebensjahr hinaus und dauernde Mundatmung formen den Kiefer mit.
Kurz beantwortet
Häufig gestellte Fragen
Zwischen acht und neun Jahren, wenn die bleibenden Schneidezähne und die ersten bleibenden Backenzähne durchgebrochen sind. Fällt Ihrem Zahnarzt vorher etwas auf – ein Kreuzbiss, weit vorstehende Schneidezähne, ein offener Biss –, dann früher.
Ein Gespräch, eine Untersuchung des Gebisses und der Kiefergelenke, meist Abdrücke oder ein Scan, Fotos und ein Übersichtsröntgenbild. Daraus entsteht die Einschätzung, ob und wann behandelt werden sollte. Behandelt wird an diesem Termin in der Regel noch nicht.
Nein. Sie hat klare Anlässe und ersetzt die spätere Behandlung meist nicht, sondern kommt hinzu. Ohne einen solchen Anlass ist Abwarten die bessere Entscheidung – das spart dem Kind Jahre mit einer Apparatur.
Sprechen Sie es in der Praxis an, statt es zu Hause auszufechten. Bei herausnehmbaren Apparaturen entscheidet die Tragezeit über den Erfolg; wird sie nicht erreicht, ist eine feste Spange oft die ehrlichere Lösung. Manche Praxen lesen die Tragezeit über einen Sensor aus – das nimmt die Diskussion aus der Familie.