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Zahnarzt oder Kieferorthopäde: wer wofür zuständig ist

Beide dürfen Zahnspangen einsetzen. Nur einer hat drei Jahre lang nichts anderes gelernt.

Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat nach dem Zahnmedizinstudium eine dreijährige Weiterbildung absolviert, die ausschließlich der Kieferorthopädie gilt, und eine Prüfung vor der Zahnärztekammer abgelegt. Die Bezeichnung ist geschützt.

Was Zahnärzte dürfen

Auch ohne diese Weiterbildung dürfen Zahnärzte kieferorthopädisch behandeln – das ist rechtlich zulässig. Manche haben sich über Fortbildungen vertieft eingearbeitet und führen Zusätze wie „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“. Ein solcher Zusatz ist keine Facharztbezeichnung; er beschreibt, womit sich die Praxis beschäftigt, nicht, was sie geprüft hat.

Die Arbeitsteilung im Alltag

Die kieferorthopädische Diagnose, der Behandlungsplan und die Apparaturen gehören zum Kieferorthopäden. Karies, Zahnfleisch und die halbjährliche Kontrolle bleiben beim Hauszahnarzt – gerade während einer Spangenbehandlung ist das keine Formsache, sondern der Schutz vor weißen Flecken und Karies unter dem Bracket.

Worauf Sie achten können

Fragen Sie nach der Weiterbildung – das ist keine Unhöflichkeit, sondern eine sachliche Frage. Lassen Sie sich den Behandlungsplan erklären, nicht nur vorlegen. Und wenn mehrere Wege möglich sind, lassen Sie sich sagen, warum gerade dieser vorgeschlagen wird. Bei größeren Behandlungen ist eine zweite Meinung üblich und wird von serios arbeitenden Praxen nicht als Misstrauen verstanden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fachzahnarzt für Kieferorthopädie wird man mit drei Jahren Weiterbildung und einer Prüfung. Der Titel ist geschützt.
  • Auch Zahnärzte dürfen kieferorthopädisch behandeln. Ein „Tätigkeitsschwerpunkt“ ist keine Facharztbezeichnung.
  • Diagnose, Plan und Apparaturen beim Kieferorthopäden – Karies und Zahnfleisch beim Hauszahnarzt.
  • Nach der Weiterbildung zu fragen ist sachlich, nicht unhöflich. Eine zweite Meinung ist bei größeren Behandlungen üblich.

Kurz beantwortet

Häufig gestellte Fragen

An der Bezeichnung selbst: „Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ oder „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“. Zusätze wie „Spezialist“ oder „Tätigkeitsschwerpunkt“ sind etwas anderes. Fragen Sie im Zweifel direkt.

Ja. Der Kieferorthopäde prüft die Zahnstellung, nicht die Zähne. Während einer Spangenbehandlung sind die regelmäßigen Kontrollen beim Hauszahnarzt wichtiger als sonst, weil die Reinigung erschwert ist.

Nein. Sie können eine kieferorthopädische Praxis direkt aufsuchen. In der Praxis überweist der Hauszahnarzt oft, weil ihm etwas aufgefallen ist – nötig ist es nicht.

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Bei einfachen Befunden kann sie gut gelingen. Bei ausgeprägten Fehlstellungen, bei Kindern im Wachstum und bei kombinierten Behandlungen spricht die Ausbildung für den Fachzahnarzt.