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Zahnfehlstellungen: welche es gibt und welche behandelt werden müssen

Nicht jede schiefe Zahnreihe ist ein Befund. Welche Abweichungen behandelt werden – und warum.

Eine Zahnfehlstellung liegt vor, wenn Zähne nicht so stehen oder die Kiefer nicht so zueinander liegen, wie es für Kauen, Sprechen und Zahnpflege günstig wäre. Fachlich unterscheidet man zwei Ebenen: die Stellung einzelner Zähne – gedreht, gekippt, verschoben – und die Lage der Kiefer zueinander, also den Biss.

Wie Fehlstellungen entstehen

Die Anlage ist vererbt: Kiefergröße und Zahngröße werden getrennt vererbt, und wenn große Zähne auf einen schmalen Kiefer treffen, entsteht Platzmangel. Dazu kommen erworbene Ursachen – langes Daumenlutschen, ein Schnuller über das dritte Lebensjahr hinaus, dauerhafte Mundatmung, früh verlorene Milchzähne, die den Platz für den Nachfolger nicht mehr freihalten.

Wann behandelt wird

Behandelt wird, wenn eine Fehlstellung Folgen hat oder absehbar haben wird: einzelne Zähne, die beim Zubeißen die ganze Last tragen; Kanten, die sich abreiben; Zahnzwischenräume, die sich nicht reinigen lassen; ein Biss, der das Kiefergelenk in eine Zwangslage bringt. Ein leichter Engstand der unteren Schneidezähne dagegen ist verbreitet und braucht nicht in jedem Fall eine Spange.

Die einzelnen Bilder

Auf den folgenden Seiten steht jede Fehlstellung für sich: was man sieht, woher sie kommt, was unbehandelt daraus wird und mit welchen Mitteln sie korrigiert wird.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Man unterscheidet die Stellung einzelner Zähne von der Lage der Kiefer zueinander – dem Biss. Beides kann getrennt oder gemeinsam abweichen.
  • Kiefergröße und Zahngröße werden getrennt vererbt. Treffen große Zähne auf einen schmalen Kiefer, entsteht Engstand.
  • Erworbene Ursachen sind vor allem Daumenlutschen, langer Schnullergebrauch, dauernde Mundatmung und zu früh verlorene Milchzähne.
  • Behandelt wird, was Folgen hat: Überlastung einzelner Zähne, Abrieb, schlecht zu reinigende Stellen, Zwang im Kiefergelenk.

Kurz beantwortet

Häufig gestellte Fragen

Nein. Entscheidend ist, ob sie Folgen hat: Werden einzelne Zähne überlastet, reiben sich Kanten ab, lässt sich eine Stelle nicht mehr reinigen, leidet die Aussprache? Ein leichter Engstand der unteren Schneidezähne ohne solche Folgen ist kein zwingender Behandlungsgrund.

Im Wechselgebiss verändert sich vieles noch. Ein Engstand der Milchzähne kann sich auflösen, wenn der Kiefer wächst. Ein Kreuzbiss oder ein ausgeprägter Überbiss verwächst sich dagegen in aller Regel nicht – hier lohnt die frühe Vorstellung.

Nicht automatisch. Schädlich wird es, wenn die Fehlstellung die Kräfte beim Kauen ungleich verteilt oder wenn Stellen entstehen, die Bürste und Zahnseide nicht mehr erreichen. Dann steigen das Risiko für Karies und für Erkrankungen des Zahnhalteapparats.

Der Kieferorthopäde, auf Grundlage von Modellen, Fotos und Röntgenbildern. Die Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen entscheidet zugleich darüber, ob die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung trägt.