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Was eine Zahnspange kostet – und was die Krankenkasse trägt

Die entscheidende Frage ist nicht der Preis, sondern die Einstufung. Sie bestimmt, wer zahlt.

Bei Kindern und Jugendlichen zahlt die gesetzliche Krankenkasse die kieferorthopädische Behandlung – wenn die Fehlstellung ausgeprägt genug ist. Ob das der Fall ist, entscheidet nicht das Aussehen, sondern eine Einstufung: die kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG.

Die KIG-Einstufung

Der Kieferorthopäde misst den Befund aus und ordnet ihn einer von fünf Stufen zu. Ab Stufe 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung. Die Stufen 1 und 2 gelten als leichte Fehlstellungen; sie sind privat zu tragen. Die Einstufung ist nicht verhandelbar und wird mit dem Behandlungsplan bei der Kasse eingereicht.

Der Eigenanteil, der keiner ist

Auch bei Kostenübernahme zahlen Eltern zunächst 20 Prozent der Kosten selbst – bei einem zweiten Kind in Behandlung 10 Prozent. Dieser Betrag wird nach erfolgreichem Abschluss vollständig erstattet. Wer die Behandlung abbricht, bekommt ihn nicht zurück. Heben Sie die Belege auf.

Was privat bleibt

Neben der Regelversorgung bieten Praxen Zusatzleistungen an: Keramik- statt Metallbrackets, Aligner statt fester Spange, innen geklebte Brackets, besondere Bögen. Sie sind medizinisch nicht erforderlich und deshalb privat zu zahlen. Sie gehören vor Behandlungsbeginn schriftlich in eine Mehrkostenvereinbarung – nicht auf eine Rechnung am Ende.

Erwachsene

Ab dem 18. Geburtstag trägt die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr. Ausnahme sind schwere Kieferfehlstellungen, die kieferorthopädisch und chirurgisch gemeinsam behandelt werden müssen.

Quelle: Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für die kieferorthopädische Behandlung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei Kindern und Jugendlichen ab KIG-Stufe 3. Die Stufen 1 und 2 sind privat zu tragen.
  • Der Eigenanteil von 20 Prozent – beim zweiten Kind 10 – wird nach erfolgreichem Abschluss vollständig erstattet. Belege aufheben.
  • Zusatzleistungen wie Keramikbrackets oder Aligner sind privat. Sie gehören vorab in eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung.
  • Ab 18 zahlt die gesetzliche Kasse nicht mehr – außer bei schweren Kieferfehlstellungen mit chirurgischem Eingriff.

Kurz beantwortet

Häufig gestellte Fragen

Bei Kostenübernahme durch die Kasse zahlen Sie zunächst den Eigenanteil von 20 Prozent und bekommen ihn nach erfolgreichem Abschluss zurück. Ohne Kostenübernahme oder bei Erwachsenen hängt der Betrag vom Umfang ab: Zahl der zu bewegenden Zähne, Dauer, Art der Apparatur. Verlässlich wird die Zahl erst mit dem schriftlichen Behandlungs- und Kostenplan.

Kieferorthopädische Indikationsgruppen. Der Kieferorthopäde misst den Befund aus und ordnet ihn einer von fünf Stufen zu. Ab Stufe 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung. Die Einstufung ist an messbare Größen gebunden, etwa den Überbiss in Millimetern.

Ja, bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung in voller Höhe. Wird die Behandlung abgebrochen oder ohne Abschlussbericht beendet, entfällt die Erstattung. Reichen Sie die Belege nach Abschluss bei Ihrer Kasse ein.

Nur, wenn sie vor der Diagnose abgeschlossen wurde. Nahezu alle Tarife schließen bereits angeratene oder laufende Behandlungen aus. Wer die Versicherung erst abschließt, nachdem der Kieferorthopäde die Spange empfohlen hat, zahlt Beiträge ohne Leistung.