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Was eine Zahnspange für Erwachsene kostet

Keine Kassenleistung – und damit eine Entscheidung, die man rechnen kann.

Ab dem 18. Geburtstag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse kieferorthopädische Behandlungen nicht mehr. Die einzige Ausnahme sind schwere Kieferfehlstellungen, die kieferorthopädisch und chirurgisch gemeinsam behandelt werden müssen.

Woraus sich der Preis ergibt

Aus dem Umfang: Wie viele Zähne bewegt werden, wie weit, wie lange. Eine Korrektur der sichtbaren Frontzähne liegt deutlich unter der Behandlung eines ganzen Bisses. Dazu kommen Diagnostik, Kontrolltermine und der Retainer. Die Bauart wirkt sich aus: außen geklebte Brackets sind am günstigsten, dann Aligner, am teuersten ist die Lingualtechnik.

Was im Kostenplan stehen muss

  • Diagnostik und Planung als eigene Position
  • die Behandlung selbst, mit erwarteter Dauer
  • Kontrolltermine – pauschal oder je Termin
  • der Retainer und wer den Ersatz zahlt
  • was gilt, wenn nachkorrigiert werden muss
  • was gilt, wenn Sie abbrechen

Finanzierung

Viele Praxen bieten Ratenzahlung an, teils über einen Dienstleister. Achten Sie auf Zinsen und darauf, was mit den Raten bei einem Abbruch geschieht. Eine private Zusatzversicherung hilft nur, wenn sie vor der Empfehlung abgeschlossen wurde.

Steuer

Kieferorthopädische Behandlungen können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, soweit sie medizinisch begründet sind und die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Rein ästhetisch begründete Behandlungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Heben Sie Kostenplan und Rechnungen auf und lassen Sie sich die medizinische Begründung schriftlich geben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ab 18 zahlt die gesetzliche Kasse nicht – außer bei schweren Kieferfehlstellungen mit chirurgischem Eingriff.
  • Der Preis hängt am Umfang und an der Bauart: außen geklebte Brackets am günstigsten, Lingualtechnik am teuersten.
  • In den Kostenplan gehören Diagnostik, Behandlung, Kontrolltermine, Retainer, Nachkorrektur und die Folgen eines Abbruchs.
  • Medizinisch begründete Behandlungen können steuerlich als außergewöhnliche Belastung zählen – rein ästhetische nicht.

Kurz beantwortet

Häufig gestellte Fragen

Eine seriöse Zahl gibt es erst nach der Untersuchung. Die Spanne ist groß, weil eine kurze Frontzahnkorrektur und die Behandlung eines ganzen Bisses kaum vergleichbar sind. Lassen Sie sich nicht auf Zahlen aus der Werbung ein.

Je nach Tarif anteilig. Reichen Sie den Kostenplan vor Behandlungsbeginn ein und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben – eine telefonische Auskunft hilft später nicht.

Als außergewöhnliche Belastung, soweit medizinisch begründet und oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung. Die Begründung sollte aus den Unterlagen hervorgehen. Fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater – wir können dazu nicht beraten.

Der Preisunterschied ist real, die Nachsorge ist es auch. Eine kieferorthopädische Behandlung braucht Kontrolltermine alle vier bis acht Wochen über Jahre. Wer die Anreise nicht dauerhaft leisten kann, sollte es lassen.