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Kieferorthopädie: wann sie nötig ist und was sie leistet

Das Fach, das Zähne und Kiefer in die richtige Lage bringt – und die Frage, wann das nötig ist.

Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Stellung der Zähne und der Lage der Kiefer zueinander. Sie bewegt Zähne durch sanften, dauerhaften Druck: Der Knochen baut sich auf der Druckseite ab und auf der Zugseite wieder auf. Deshalb dauert jede Behandlung Monate bis Jahre – schneller geht es nicht, ohne den Zahn zu schädigen.

Wann eine Behandlung nötig ist

Nicht jede schiefe Zahnreihe muss behandelt werden. Medizinisch begründet ist eine Korrektur, wenn die Fehlstellung das Kauen, das Sprechen oder die Atmung beeinträchtigt, wenn einzelne Zähne dauerhaft überlastet werden oder wenn die Zahnpflege so erschwert ist, dass Karies und Zahnfleischentzündungen drohen.

Daneben gibt es den ästhetischen Wunsch. Er ist legitim, wird von der gesetzlichen Krankenkasse aber nicht getragen. Die Unterscheidung ist keine Haarspalterei: Sie entscheidet darüber, wer zahlt.

Wer behandelt

Ein Kieferorthopäde ist Zahnarzt mit einer dreijährigen Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. Der Titel ist geschützt. Daneben bieten Zahnärzte kieferorthopädische Leistungen im Rahmen ihrer Praxis an – das ist zulässig, aber nicht dasselbe. Fragen Sie im Zweifel nach der Weiterbildung.

Was dieses Portal ist

Der KFO-Berater erklärt Fehlstellungen, Behandlungswege, Kosten und Abläufe – unabhängig und werbefrei. Er ersetzt keine Untersuchung: Welche Behandlung für Sie richtig ist, ergibt sich erst aus dem Befund.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kieferorthopädie bewegt Zähne durch dauerhaften, sanften Druck – der Knochen baut sich dabei um. Das braucht Monate bis Jahre.
  • Medizinisch nötig ist eine Behandlung, wenn Kauen, Sprechen, Atmung oder die Zahnpflege leiden. Der reine Wunsch nach geraden Zähnen zählt nicht dazu.
  • Fachzahnarzt für Kieferorthopädie wird man nach dem Zahnmedizinstudium mit drei Jahren Weiterbildung. Der Titel ist geschützt.
  • Ob die Krankenkasse zahlt, entscheidet die Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), nicht das Aussehen.

Kurz beantwortet

Häufig gestellte Fragen

Die erste Untersuchung ist sinnvoll, wenn die bleibenden Schneidezähne und die ersten bleibenden Backenzähne da sind – meist mit acht bis neun Jahren. Bei auffälligem Kieferwachstum oder einem Kreuzbiss kann es deutlich früher sinnvoll sein, teils schon im Milchgebiss.

Ja. Zähne lassen sich in jedem Alter bewegen, solange das Zahnfleisch gesund und genug Knochen vorhanden ist. Der Unterschied zum Kind: Bei Erwachsenen ist das Kieferwachstum abgeschlossen, das Wachstum kann also nicht mehr gelenkt werden. Reine Kieferfehlstellungen brauchen dann unter Umständen einen chirurgischen Eingriff.

Für die Diagnose und die Behandlungsplanung der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. Die laufende Kontrolle von Karies und Zahnfleisch bleibt beim Hauszahnarzt – gerade während einer Spangenbehandlung ist beides besonders wichtig.

Das Einsetzen selbst nicht. In den ersten Tagen danach und nach jedem Nachstellen sind die Zähne druckempfindlich; viele beschreiben es als Ziehen beim Abbeißen. Das lässt nach wenigen Tagen nach. Anhaltende Schmerzen sind kein normaler Verlauf und gehören abgeklärt.