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KIG: die Einstufung, die über die Kostenübernahme entscheidet

Fünf Stufen, ein Messvorgang – und die Antwort auf die teuerste Frage.

Ob die gesetzliche Krankenkasse eine kieferorthopädische Behandlung trägt, hängt nicht davon ab, wie schief die Zähne aussehen, sondern von einer Einstufung: den kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG. Sie wurden eingeführt, um eine messbare Grenze zwischen medizinischer Notwendigkeit und ästhetischem Wunsch zu ziehen.

Wie eingestuft wird

Der Kieferorthopäde misst den Befund aus – in Millimetern, nicht nach Eindruck. Gemessen werden unter anderem die Frontzahnstufe, der Platzmangel, die Tiefe des Bisses und die Abweichung in der Seitenzahnverzahnung. Der schwerwiegendste Einzelbefund bestimmt die Stufe.

Die fünf Stufen

Stufe 1 steht für eine leichte Fehlstellung, Stufe 5 für eine extrem ausgeprägte. Ab Stufe 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung; die Stufen 1 und 2 gelten als nicht behandlungsbedürftig im Sinne der Kasse und sind privat zu tragen.

Was das in der Praxis heißt

Ein Kind mit deutlich sichtbarem Engstand kann in Stufe 2 fallen, wenn der Platzmangel unter drei Millimetern liegt – und die Behandlung dann selbst zahlen müssen. Umgekehrt fällt ein kaum auffälliger, aber tief verzahnter Biss unter Umständen in Stufe 3. Die Einstufung ist nicht verhandelbar; sie wird mit dem Behandlungsplan bei der Kasse eingereicht und dort geprüft.

Quelle: Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für die kieferorthopädische Behandlung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen – fünf Stufen von leicht bis extrem ausgeprägt.
  • Gemessen wird in Millimetern, nicht nach Eindruck. Der schwerwiegendste Einzelbefund bestimmt die Stufe.
  • Ab Stufe 3 zahlt die gesetzliche Krankenkasse. Stufe 1 und 2 sind privat zu tragen.
  • Sichtbar schief und behandlungsbedürftig im Sinne der Kasse sind nicht dasselbe – das überrascht viele Eltern.

Kurz beantwortet

Häufig gestellte Fragen

Der Kieferorthopäde auf Grundlage der Messungen an Modellen und Röntgenbildern. Die Einstufung geht mit dem Behandlungsplan an die Krankenkasse, die sie prüft – teils durch den Medizinischen Dienst.

Gegen die Ablehnung der Kasse ja. Sinnvoll ist das, wenn Befunde nicht berücksichtigt wurden oder sich der Zustand verändert hat. Die Messwerte selbst sind allerdings objektiv erhoben und ändern sich nicht durch einen Widerspruch.

Dann ist die Behandlung privat zu zahlen. Fragen Sie nach, welche Folgen ohne Behandlung zu erwarten sind – bei manchen Befunden sind sie gering, bei anderen nicht. Und lassen Sie nach ein bis zwei Jahren neu einstufen: Im Wachstum kann sich der Befund verschieben.

Nein. Bei Erwachsenen zahlt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht, unabhängig von der Ausprägung. Ausnahme sind schwere Kieferfehlstellungen, die kieferorthopädisch und chirurgisch gemeinsam behandelt werden.